KW 35: Google-Traffic, Datenschutz und KI-Content-Monetarisierung
In der vergangenen Woche drehte sich vieles um die Auswirkungen von KI auf Publisher-Monetarisierung. Google betont, dass der Web-Traffic trotz KI-Integration stabil bleibt. Ein österreichisches Gericht erklärt „Pay or Okay“-Banner für rechtswidrig und das IAB Tech Lab arbeitet an neuen Protokollen für KI-Content-Monetarisierung.
Google betont stabile Traffic-Ströme trotz KI-Integration
Google meldet sich zur Diskussion um KI-bedingte Traffic-Veränderungen zu Wort. Liz Reid, VP Head of Search, betont, dass der Konzern weiterhin „täglich Milliarden von Klicks an das Web“ sende. Die Integration von KI-Übersichten habe sogar zu mehr und komplexeren Suchanfragen geführt, was neue Chancen für Webseitenbetreiber eröffne. Reid unterstreicht die verbesserte Qualität der Klicks, da Nutzer sich intensiver mit Inhalten auseinandersetzen. Für eure Monetarisierungsstrategie bedeutet das, dass ihr euch auf hochwertigere, wenn auch möglicherweise weniger Klicks einstellen solltet. Besonders Formate wie Foren, Videos und Community-Inhalte könnten profitieren, da Nutzer verstärkt nach authentischen Stimmen suchen.
Quelle: Adzine
IAB Tech Lab startet Initiative für faire KI-Content-Vergütung
Das IAB Tech Lab hat eine neue Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich für eine faire Vergütung von Publishern bei der Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Systeme einsetzt. Die „AI Content Monetization Protocols (CoMP) Working Group“ zielt darauf ab, einen technischen Rahmen zu schaffen, der KI-Unternehmen dazu verpflichtet, Publisher angemessen zu entschädigen. Dieser Ansatz könnte eine vielversprechende Möglichkeit darstellen, eure Werbeerlöse im Zeitalter der KI zu sichern. Die Initiative umfasst Mechanismen zur Blockierung unerwünschter Bot-Crawler, APIs für die Opt-in-Datennutzung durch KI-Systeme und Methoden zur Attributierung von Content-Beiträgen in KI-Abfragen.
Quelle: Adexchanger
Österreichisches Gericht erklärt „Pay or Okay“-Banner für rechtswidrig
Ein aktuelles Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts hat das „Pay or Okay“-Modell der Tageszeitung „Der Standard“ für rechtswidrig erklärt. Der Knackpunkt: Leser wurden beim Klicken des „Okay“-Buttons direkt zu den Inhalten geleitet, ohne zuvor auswählen zu können, für welchen Verarbeitungszweck ihre Daten erhoben werden sollen. Das Gericht entschied, dass Nutzer die Möglichkeit haben müssen, ihre Einwilligung für jeden Verarbeitungszweck einzeln abzugeben oder zu verweigern. Diese Entwicklung könnte weitreichende Folgen für euer Consent Management haben. Es wird deutlich, dass granulare Einwilligungsoptionen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Quelle: Netzpolitik
Meta signalisiert Öffnung für KI-Lizenzierungen
Meta zeigt eine veränderte Haltung gegenüber KI-Lizenzierungen von Publisher-Inhalten. Während des IAB Tech Lab Workshops signalisierte das Unternehmen eine größere Bereitschaft, engere Beziehungen zu Publishern aufzubauen. Bislang hat Meta lediglich mit Reuters eine KI-Lizenzvereinbarung geschlossen. Neuorganisationen wie die Gründung der „Superintelligence Labs“ lassen jedoch auf verstärkte Aktivitäten von Meta im KI-Bereich schließen. Diese Entwicklung könnte neue Monetarisierungsmöglichkeiten für digitale Content-Anbieter eröffnen. Obwohl noch keine konkreten Vereinbarungen getroffen wurden, deutet dies auf einen möglichen Paradigmenwechsel in der Beziehung zwischen Plattformen und Publishern hin.
Quelle: Digiday