Allgemeine Geschäftsbedingungen Publisher

Stand: August 2016

Die aktuellen AGBs gibt’s hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen Publisher

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Vereinbarungen zwischen der Traffective GmbH, Kastenbauerstrasse 2 | Eingang 2D, 81677 München, einschließlich deren verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Traffective“) sowie dem jeweiligen Websitebetreiber oder solcher Unternehmen welche in ihren Websites und/oder Medien Werbemittel platzieren (nachfolgend zusammen „Publisher“) über die Erbringung der vertraglich beauftragten und nachstehend näher bezeichneten Leistungen. Zwischen den Parteien individuell getroffene schriftliche Vereinbarungen genießen Vorrang gegenüber diesen AGB. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Publishers wird hiermit widersprochen, soweit sie von den nachfolgenden Bedingungen abweichen.

 

§2 Vertragsabschluss

2.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle von Traffective gegenüber den Publishern abgegebenen Angebote freibleibend. Ein gültiger Vertrag kommt erst zustande (i) mit schriftlicher Auftragsbestätigung seitens Traffective (E-Mail und Fax wahren die Schriftform), oder (ii) mit erfolgter Platzierung der erstellten bzw. bereitgestellten Anzeigencodes durch Traffective innerhalb der von den Publishern angebotenen Websites und/oder Medien, oder (iii) mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.2 Der Vertrag ist limitiert auf diejenige(n) Root URL(s) und/oder Medien (z.B. mobile Apps) (nachfolgend “Website(s)”), für welche der Publisher eine schriftliche Bestätigung von Traffective bekommen hat und für welche ein Vertrag zustande gekommen ist.

 

§3 Pflichten und Aufgaben von Traffective

3.1 Der jeweilige Vertrag zwischen Traffective und dem Publisher („Vereinbarung“) bestimmt den Umfang der Leistungen, welche Traffective an den Publisher erbringt. Zur Erbringung der Leistungen ist Traffective berechtigt, Dritte als Leistungserbringer einzusetzen. Traffective ist zudem berechtigt, Teilleistungen (z.B. Setup) zu erbringen und abzurechnen.
3.2 Traffective wird je nach Vereinbarung und nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB unter anderem folgende Dienstleistungen an den Publisher erbringen:
a) Beratung des Publishers bei Fragen der Vermarktung von Websites sowie der Platzierung und Vermarktung von Werbemitteln innerhalb der von dem Publisher angebotenen Websites;
b) Betreuung der Accounts des Publishers der vom Vertrag umfassten Google Publishing-Produkten wie z.B. Google Adsense oder Google DoubleClick Ad Exchange („Google Publishing-Produkte“);
c) Reporting gegenüber dem Publisher aufgrund der von einem mit dem US-amerikanischen Unternemen Google Inc. verbundenem Unternehmen („Google“) bzw. von einem sonstigen Werbenetzwerk, bei dem das Werbeinventar des Publisher vollständig oder in Teilen angeboten wird, gelieferten Daten;
d) Abrechnung gegenüber dem Publisher aufgrund der von Google bzw. von einem sonstigen Werbenetzwerk, bei dem das Werbeinventar des Publisher vollständig oder in Teilen angeboten wird, gelieferten Daten und Auskehrung der vom Publisher erzielten Werbeerlöse auf der Plattform Google DoubleClick Ad Exchange bzw. auf einem sonstigen Werbenetzwerk, bei dem das Werbeinventar des Publisher vollständig oder in Teilen angeboten wird.
3.3 Es besteht kein Anspruch auf Auslieferung bzw. Platzierung von Werbung bestimmter Werbekunden bzw. bestimmter Werbemittel. Traffective hat keinen Einfluss auf die Inhalte der von den Werbekunden bereitgestellten Werbemittel und überprüft diese auch nicht.
3.4 Die Zählung der als abrechnungsrelevant vereinbarten Aktionen (z.B. Ad Impressions (messbarer Werbemittelkontakt), Clicks und/oder Erfolge) für den Publisher erfolgt durch Google bzw. durch ein sonstiges Werbenetzwerk, bei dem das Werbeinventar des Publisher vollständig oder in Teilen angeboten wird.
3.5 Soweit Traffective zu Zwecken der Erbringung der Leistungen Informationen oder Materialien (insbesondere Werbemittel, Leads, Dateien, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Entwürfe, etc.) generiert, stehen diese im Eigentum von Traffective. Traffective ist in der umfassenden Nutzung dieser Informationen in keiner Weise beschränkt.

 

§4 Pflichten und Aufgaben des Publishers

4.1 Der Publisher ist während der Vertragslaufzeit verpflichtet, Traffective vollständig und korrekt über seine aktuellen persönlichen und weiteren Daten wie z.B. IBAN zu unterrichten und diese aktuell zu halten. Dazu gehören insbesondere die Identität, die Rechtsform und die vollständige Anschrift des Publishers. Sofern der Publisher eine natürliche Person ist, garantiert er, dass er mit Vertragsabschluss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist. Der Publisher informiert Traffective mindestens 40 Tage, bevor ein Wechsel des verantwortlichen Betreibers einer Website stattfindet. Sollten die Parteien keine anderslautende Regelung treffen, ist die betroffene Website mit Inkrafttreten des Wechsels nicht mehr Gegenstand des Vertrags.

4.2 Der Publisher hat alle entsprechend der Vereinbarung von Traffective übermittelten Anzeigencodes in seinen Websites einzubinden und diese so zu platzieren und zu kennzeichnen, dass diese für einen Dritten als Anzeigen erkenntlich sind. Inhalte und Anzeigencodes, welche nicht von den von Traffective benannten Tools zur Messung abgerufen werden, zählen nicht in der Statistik und/oder Abrechnung mit.
4.3 Die von Traffective zur Anzeige einer Werbung zur Verfügung gestellten Anzeigencodes dürfen vom Publisher nur wie vertraglich vereinbart zur Einbindung des jeweiligen Werbemittels verwendet werden. Darüber hinaus dürfen die Anzeigencodes ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Traffective nicht verändert, kopiert, übertragen, verkauft, einem Dritten zu dessen Nutzung überlassen oder veröffentlicht werden. Der Anzeigencode darf nicht in E-Mails platziert werden noch auf Websites verwendet werden, die noch nicht fertig gestellt sind, welche ihre Domain nicht anzeigen oder welche Chaträume, File-Sharing-Inhalte, Foren oder ähnliche Inhalte enthalten, welche Veröffentlichungen Dritter ohne inhaltliche Kontrolle ermöglichen.
4.4 Der Publisher verpflichtet sich, bei Vertragsbeendigung unverzüglich sämtliche Anzeigencodes, die Bestandteile von Traffective beinhalten, von der jeweiligen Website zu entfernen.
4.5. Der Publisher verpflichtet sich, die Zahl von Page Impressions, Klicks, Leads oder ähnlichen Key Performance Indicators nicht zu manipulieren (z.B. durch Anklicken der eigenen Anzeigen, den Einsatz von automatischen Klicktools oder Robots), keine unaufgeforderten Massensendungen an E-Mail-Adressen zu verbreiten oder Einträge in Foren, Blogs oder ähnlichem vorzunehmen, um seine Waren oder Dienstleistungen zu bewerben, oder eigene Websites anzuklicken.
4.6 Der Publisher garantiert, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, und sonstigen Rechten an den von ihm zur Verfügung gestellten Websites und der darin dargestellten Inhalte besitzt. Ferner garantiert der Publisher, dass er über die urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte verfügt, um die Anzeigencodes auf den Websites des Publishers einzubinden und anzuzeigen.
4.7 Der Publisher räumt Traffective das Recht ein, in Pressemitteilungen, bei Marketing-, Werbe- und PR-Maßnahmen unter Darstellung der Marken und geschäftlichen Bezeichnungen des Publishers darauf hinzuweisen, dass er als Publisher Kunde von Traffective ist. Der Publisher kann diese Einwilligung widerrufen, indem er Traffective dies schriftlich mitteilt.
4.8 Der Publisher wird auf Aufforderung von Traffective an Umfragen zu den vom Publisher genutzten Google-Plattformen und zur Zufriedenheit mit Traffective teilnehmen oder auf andere Weise zu diesen Themen Rückmeldung geben. Der Publisher ist damit einverstanden, dass er zu diesen Themen auch direkt von Google kontaktiert wird und an entsprechenden Umfragen oder anderen Mechanismen teilnimmt.

 

§5 Google-Regeln

5.1 Dem Publisher ist bekannt, dass die Google Publishing-Produkte von einem mit dem US-amerikanischen Unternehmen Google Inc. verbundenem Unternehmen („Google“) betrieben werden und Google die Regeln für diese Plattformen bestimmt und durchsetzt. Solche Regeln sind insbesondere:
a) Abrechnung und Vergütung:
• Google behält sich das Recht vor, abschließend zu entscheiden, wann ein Lead, eine Page Impression, ein Klick o.ä. als gültig gewertet wird;
• Grundlage der Berechnung der Vergütung sind ausschließlich die von Google gestellten Zahlen;
• Google behält sich das Recht vor, ausgezahlte Vergütungen innerhalb von 60 Tagen wieder zurückzufordern; dafür behält Google den zurückgeforderten Betrag von eigentlich an Traffective zu zahlenden Vergütungen ein;
b) Verantwortung von Google:
• Google lehnt jede Verantwortung ab für ausgelieferte Werbemittel oder Inhalte, auf die ausgelieferte Werbung verlinkt;
c) Anforderungen an teilnehmende Websites:
• Es dürfen in den Plattformen keine falschen Angaben über eine Website und deren Inhalte gemacht werden
• Teilnehmende Websites dürfen insbesondere nicht pornografische oder sonst jugendgefährdende Inhalte oder ungesetzliche Hinweise aufweisen, Gewalt verherrlichen, wegen Geschlechtes, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaubens, religiösen oder politischen Anschauungen diskriminieren, Hass schüren, Imitate von Markenprodukten oder Tabakprodukte oder Waffen oder Munition verkaufen, Rechte Dritter verletzen und Hacking/Cracking-Inhalte aufweisen;
• Google verlangt, dass teilnehmende Websites eine leicht auffindbare Datenschutzerklärung aufweisen, dass Website-Besucher umfassend über die Nutzung von Cookies (inkl. Möglichkeiten für Website-Besucher, das Setzen von Cookies einzustellen) und weitere Informationen, die auf dem Gerät des Website-Besuchers gespeichert oder abgerufen werden, aufzuklären sind, und dass Website-Besucher dem Speichern und Abrufen von Cookies und weiteren Informationen auf dem Gerät des Website-Besuchers zustimmen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist;
d) Datenschutz:
• Interessenbasierte Werbung (inkl. sog. Re-Marketing) darf insbesondere nicht auf Nutzer unter 13 Jahren oder auf Gruppen abzielen, die aufgrund besonderer Arten personenbezogenen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG) gebildet werden;
• Standortdaten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers an Google weitergegeben werden, und der Umgang mit Standortdaten muss in der Datenschutzerklärung beschrieben sein
• Personenbezogene oder personenbeziehbare Daten sowie Daten, die ein Gerät dauerhaft identifizierbar machen, dürfen nicht an Google weitergegeben werden;
e) andere Auktionsplattformen:
• Sobald ein Werbeplatz über Google DoubleClick Ad Exchange angeboten wird, ist es untersagt, diesen Werbeplatz über eine andere Auktionsplattform erneut anzubieten;

Weitere Regelungen, die Google für seine Plattformen bestimmt und durchsetzt, finden sich hier (diese Auflistung erhebt keinen Anspruch darauf, vollständig zu sein):
https://www.google.com/doubleclick/adxseller/guidelines.html
https://support.google.com/platformspolicy/answer/3013851?hl=en
http://www.google.com/intl/en/about/company/unwanted-software-policy.html

Google behält sich das Recht vor, bestehende Regelungen aufzuheben oder abzuändern und neue Regelungen einzuführen. Google behält sich ebenfalls das Recht vor, die Plattformen von Zeit zu Zeit anzupassen und zu ändern.
Google behält sich das Recht vor, bei von Google angenommenen oder festgestellten Verstößen gegen diese Regeln den Account bzw. Sub-Account des Publisher zu sperren, weitere Leistungen einzustellen und Zahlungen zurückzuhalten, bis die Angelegenheit zur Zufriedenheit von Google beigelegt ist. Weiterhin behält sich Google das Recht vor, bereits getätigte Zahlungen zurückzufordern bzw. mit einer Forderung von Google gegen eine Zahlung aufzurechnen
5.2 Der Publisher sichert zu, dass er sämtliche Regelungen Googles einhalten und befolgen wird, soweit nicht wegen der Verknüpfung der Accounts ausschließlich Traffective eine Regelung einhalten und befolgen kann. Traffective sichert zu, sämtliche Regelungen Googles, die wegen der Verknüpfung der Accounts ausschließlich Traffective einhalten und befolgen kann, einzuhalten und zu befolgen.
5.3 Beide Parteien akzeptieren die Regelungen Googles als verbindliches Regelwerk, dass ihre Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag mitbestimmt. Jede Partei für sich und beide Parteien zusammen akzeptieren die Entscheidungen Googles zu einem möglichen Verstoß gegen Regelungen Googles als endgültig und für sich bindend, auch wenn die Entscheidung Googles sich gegen die andere Partei richtet. Die Parteien verzichten auf die Einrede, eine Regelung oder Entscheidung Googles sei unzulässig; ausgenommen sind Regelungen und Entscheidungen, die, wären Sie ein Schiedsspruch, eine Aufhebung des Schiedsspruchs gemäß § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b) ZPO zur Folge hätten.
5.4 Sollte Google einen Verstoß einer Partei annehmen oder feststellen oder eine Zahlung zurückhalten oder eine bereits getätigte Zahlung zurückfordern bzw. im Zuge der Zurückforderung mit der Forderung von Google gegen eine Zahlung aufrechnen und dies einer Partei mitteilen, wird die Partei die andere Partei davon unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Parteien werden sich bemühen, dass die Partei, in deren Verantwortungsbereich der von Google angenommene oder festgestellte Verstoß fällt, Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und mit Google direkt in Kontakt treten kann.
5.5 Die Parteien stellen einander von allen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Kosten, Ausgaben (einschließlich der für Anwalt und Gericht) und Verbindlichkeiten, denen eine Partei durch einen Verstoß der anderen Partei gegen die Zusicherung gemäß Abs. 2 ausgesetzt ist, umfassend frei.
5.6 Sollte der von Google angenommene oder festgestellte Verstoß in den Verantwortungsbereich des Publisher fallen, ist Traffective berechtigt, Zahlungen an den Publisher zurückzuhalten, bis die Angelegenheit durch Google endgültig entschieden ist. Traffective ist weiterhin während der Sperrung des Accounts des Publishers von der Erbringung der geschuldeten Leistungen befreit.

 

§6 Verantwortung für Websites und deren Inhalte, Freistellung

6.1 Der Publisher garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Websites, in denen die Werbemittel platziert werden – sowie deren Inhalte – nicht gegen vertragliche Vereinbarungen, geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Publisher steht ferner dafür ein, dass durch Inhalte und Werbung auf den Websites Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Publisher ist für alle Inhalte, Wartung und den Betrieb seiner Website allein verantwortlich.
6.2 Inhalte und Werbung der Websites des Publishers dürfen weder pornographisch, obszön noch potentiell hasserregend oder auf sonstige Weise anstößig sein oder Inhalte extremer politischer, religiöser und weltanschaulicher Gruppierungen enthalten. Die Websites des Publishers dürfen ferner insbesondere keine Viren, Trojanischen Pferde, Würmer oder sonstige destruktive oder manipulative Computerprogramme enthalten, die Daten, Computersysteme oder Software beeinträchtigen können.
6.3 Traffective akzeptiert keine Adwares zur Trafficgenerierung, bei denen der Endnutzer die Installation der Software nicht selbst bestimmen und auch nicht wieder selbst deinstallieren kann. Weiterhin darf die eigentliche Website, auf die ein Endnutzer navigieren möchte, durch die Adware für den Nutzer nicht verändert werden. Wenn ein Endnutzer eine Website aufruft, darf dieser Aufruf nur nach der Zustimmung des Endnutzers durch eine Adware umgeleitet werden.
6.4 Der Publisher ist für die Inhalte seiner Website, auf denen die Werbemittel platziert werden, allein verantwortlich. Traffective ist weder zu Vertragsbeginn noch zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet zu prüfen, ob die Websites des Publishers und deren Inhalte für die vereinbarte Leistung verwendet werden dürfen, ob sie rechtmäßig sind oder Rechte Dritter wahren. Traffective ist gleichwohl berechtigt, eine inhaltliche Prüfung der Websites der Publisher vorzunehmen. Eine von Traffective vorgenommene Prüfung sagt nichts darüber aus, ob die Websites des Publishers rechtlich zulässig und in Übereinstimmung mit den Regelungen von Google sind, gleich ob Traffective Beanstandungen vorgenommen hat oder nicht. Traffective behält sich vor, Werbemittel und Anzeigencodes in Websites mit offensichtlich rechtswidrigen Inhalten nicht zu integrieren und Websites wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form abzulehnen, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Ein sachlicher Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die Inhalte der Website geeignet sind, das Ansehen von Traffective oder der Werbekunden zu schädigen. Dazu gehören auch Websites, die noch unvollständig sind oder keine professionelle redaktionelle Überprüfung ihrer Inhalte ermöglichen. Die Ablehnung einer Website wird dem Publisher durch Traffective unverzüglich nach entsprechender Entscheidung mitgeteilt.
6.5 Traffective ist berechtigt, Websites des Publisher jederzeit wegen der vorgenannten Gründe abzulehnen. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Anforderungen an die Websites des Publisher dieser AGB und der Regelungen von Google (s. dazu den Hauptvertrag) gelten die Regelungen von Google.
6.6 Der Publisher stellt Traffective, von allen geltend gemachten Ansprüchen, Kosten und Schäden Dritter frei, die dadurch entstehen, dass Anzeigencodes auf Websites verwendet werden, die unzulässig, rechtswidrig oder mit Rechten Dritter belastet sind oder für die nicht die erforderlichen Rechte geklärt wurden. Dies gilt auch für die mit den Inhalten der Website verknüpften Inhalte und Links. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die hierbei entstehenden Rechtsverfolgungskosten. Sie gilt sinngemäß auch zugunsten der Organe, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Traffective, welche bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen tätig werden sowie zugunsten der Werbekunden.

 

§7 Datenschutz

7.1 Der Publisher stellt sicher, dass die Websites sowie die Nutzung der Google Publishing-Produkte inkl. der dort angebotenen Funktionen die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten Er ist insbesondere dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen der Website-Besucher einzuholen.
7.2 Der Publisher stellt sicher, dass keine personenbezogenen Daten von Website-Besuchern an Traffective übermittelt werden. Der Publisher ist verpflichtet, Traffective unverzüglich darüber zu informieren, wenn eine Übermittlung personenebezogener Daten an Traffective nicht ausgeschlossen werden kann. Die Parteien werden sich zeitnah zu möglichen Lösungen abstimmen.

 

§8 Haftung von Traffective

8.1 Ein Erfolg der Werbeleistung wird von Traffective nicht zugesichert. Traffective haftet weder für die ununterbrochene Erreichbarkeit der zur Messung eingesetzten Tools noch für die mit den Werbemitteln verknüpften Werbekunden-Websites sowie deren Inhalte. Traffective haftet ferner nicht bei höherer Gewalt und/oder bei Leistungen, die von Dritten erbracht werden, welche nicht Erfüllungsgehilfen sind, insbesondere ist Traffective nicht dafür verantwortlich dass diese Leistungen Dritter (insbesondere Netzwerkdienstleistungen) stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher zur Verfügung stehen.
8.2 Im Übrigen haftet Traffective nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Publisher vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Sofern weder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ist die Haftung von Traffective bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Eintritt bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu rechnen war (voraussehbarer vertragstypischer Schaden). Entgangener Gewinn fällt nicht unter den voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
8.3 Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 6.2 gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit sie Garantien betreffen, und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie weiteren zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten auch für die Haftung der Arbeitnehmer Organe, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Traffective.

 

§9 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Traffective behält sich jederzeit eine Änderung dieser AGB vor. Diese werden von Traffective gegenüber dem Publisher schriftlich bekanntgegeben und Vertragsbestandteil, sofern (i) sich die Parteien über die Einbeziehung der geänderten AGB schriftlich einigen, oder (ii) sofern der Publisher den ihm gegenüber bekanntgegebenen AGB nicht innerhalb von einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs des Publishers hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.

 

§10 Datenschutz

Der Publisher wird hiermit davon unterrichtet, dass Traffective personenbezogene Daten des Publishers unter Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke speichert, verarbeitet und nutzt. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Der Publisher stimmt der Weitergabe seiner Daten an Dritte insoweit zu, als dies zur Erfüllung der vertraglichen Beziehungen zwischen Traffective und dem Publisher notwendig und erforderlich ist.

 

§11 Abtretung

11.1 Der Publisher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Traffective nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Traffective auf Dritte zu übertragen und abzutreten.
11.2 Traffective ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Publisher auf mit Traffective verbundenen Unternehmen zu übertragen und abzutreten. Einer Zustimmung des Publishers hierfür bedarf es nicht. Der Publisher ist jedoch berechtigt, den jeweiligen Vertrag nach Zugang der Mitteilung über den Vertragsübergang und/oder der Abtretung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, falls es nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Vertragsübergang und/oder die Abtretung ausgeübt wird.
11.3 Das Recht der Parteien, vertragliche Pflichten durch ihre Erfüllungsgehilfen zu erbringen, bleibt unberührt.

 

§12 Schlussbestimmungen

12.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB und individueller Vertragsabreden unwirksam, bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung des Einzelvertrags durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Nebenabreden sind nicht getroffen und sind widrigenfalls unwirksam.
12.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (Convention on the International Sale of Goods – CISG). Ist der Publisher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Sitz von Traffective ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.